02.06.2014

Wein des Monats Juni /Juli 2014

Einen der herausragenden Vertreter, den wir selbst mehrfach getrunken haben, und der aus dem Gutsausschank direkt seinen Weg auf mehrere Weinkarten unserer Kunden gefunden hat, möchten wir Ihnen heute gerne anbieten:

 

1992 Hattenheim Nussbrunnen Riesling Auslese

 

1992 war international ein eher schwächeres Jahr, nicht so im Rheingau. Insbesondere im rest- und edelsüßen Bereich entstanden extrem feingliedrige und langlebige Weine. So ein Exemplar ist unser Nussbrunnen. Perfekt gereift, ausgestattet mit großem Trinkspaß, ist der Wein nahezu auf dem Punkt.

 

Preis: 49,00 €/75 cl

 

Bitte richten Sie Ihre Bestellung formlos per Email an weindesmonats@balthasar-ress.de.

 

Die komplette Balthasar Ress Preisliste senden wir Ihnen gerne als pdf auf Anforderung an christine.scharrer@balthasar-ress.de.

 

Das Angebot ist freibleibend und gilt solange der Vorrat reicht. Der angegebene Preis ist der Endverbraucherpreis inkl. MwSt. Wenn nicht anders im Angebot angegeben, erfolgt der Versand Frei-Haus ab 30/1 Flaschen innerhalb Deutschlands bzw. ab einem Auftragswert in Höhe von 180 €. Ansonsten Versand- und Verpackungskosten bei 1/1 5,95 €, bei 2/1 6,55 €, bei 3/1 7,00 €, bei 4/1 8,20 €, bei 5-6/1 9,00 €, bei 7-29/1 12,45 €. Lieferungen im Rheingau (auch in Ihr wineBANK-Fach) und in Wiesbaden erfolgen grundsätzlich frei Haus. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen fällig ist.

 

Falls Sie Wiederverkäufer sind (Handel, Gastronomie), erfragen Sie bitte Ihre spezifischen Konditionen bei unserer Vertriebsleiterin Christine Scharrer unter 06723 9195-170 oder per E-Mail unter christine.scharrer@balthasar-ress.de.

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

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