01.02.2014

Wein des Monats Februar 2014

Unser 2012er Rüdesheimer kommt aus den Lagen Bischofsberg, Magdalenenkreuz, Roseneck und Klosterlay und aus den nicht klassifizierten Flächen des Berg Rottland. Er ist ein Spiegelbild der Rüdesheimer Gemarkung und ein Vorgeschmack auf das, was sie im Schlossberg und im klassifizierten Rottland erwartet. Ein charaktervoller Wein, absolut trocken mit feinster Mineralität und einer reifen und saftigen Säure. Probieren Sie diesen Wein zu einem gereiften Käse oder einer italienischen Salami - sie werden es lieben!

 

Preis: 12,50 €/75 cl

 

Bitte richten Sie Ihre Bestellung formlos per Email an weindesmonats@balthasar-ress.de.

 

Die komplette Balthasar Ress Preisliste senden wir Ihnen gerne als pdf auf Anforderung an christine.scharrer@balthasar-ress.de.

 

Das Angebot ist freibleibend und gilt solange der Vorrat reicht. Der angegebene Preis ist der Endverbraucherpreis inkl. MwSt. Wenn nicht anders im Angebot angegeben, erfolgt der Versand Frei-Haus ab 30/1 Flaschen innerhalb Deutschlands bzw. ab einem Auftragswert in Höhe von 180 €. Ansonsten Versand- und Verpackungskosten bei 1/1 5,95 €, bei 2/1 6,55 €, bei 3/1 7,00 €, bei 4/1 8,20 €, bei 5-6/1 9,00 €, bei 7-29/1 12,45 €. Lieferungen im Rheingau (auch in Ihr wineBANK-Fach) und in Wiesbaden erfolgen grundsätzlich frei Haus. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen fällig ist.

 

Falls Sie Wiederverkäufer sind (Handel, Gastronomie), erfragen Sie bitte Ihre spezifischen Konditionen bei unserer Vertriebsleiterin Christine Scharrer unter 06723 9195-170 oder per E-Mail unter christine.scharrer@balthasar-ress.de .

 

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

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