18.04.2012

Wein des Monats April 2012


Dieser Ortswein, eine Lagencuvée aus unseren Rüdesheimer Weinbergen, ergibt sich aus der konsequenten Umsetzung der VDP-Klassifikation. Mit dem Jahrgang 2011 erzeugen wir das erste Mal einen „Rüdesheimer“, der durch seine vielschichtige Mineralität und Präzision bereits einen ersten Vorgeschmack der großen Lagenweine aus dem Rüdesheimer Berg liefert.

Zusammen mit unserem „Hattenheimer Riesling“ bildet er den Mittelbau unserer Kollektion und bildet das spezifische Terroir der Gemarkung ab.


Bitte richten Sie Ihre Bestellung formlos per Email an info@balthasar-ress.de und sichern Sie sich diesen Wein rechtzeitig. Flaschenpreis: 12,50 € / 0,75l

Die komplette Balthasar Ress Preisliste senden wir Ihnen gerne als pdf auf Anforderung an info@balthasar-ress.de zu.


Das Angebot ist freibleibend bzw. gilt, solange der Vorrat reicht. Der angegebene Preis ist der Endverbraucherpreis inkl. MwSt. Frei Haus ab 30/1 Flaschen innerhalb Deutschlands bzw. ab einem Auftragswert in Höhe von 180 €. Ansonsten Versand- und Verpackungskosten bei 1/1 5,95 €, bei 2/1 6,55 €, bei 3/1 7,00 €, bei 4/1 8,20 €, bei 5-6/1 9,00 €, bei 7-29/1 12,45 €. Lieferung erfolgt auf Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen fällig ist.

Falls Sie Wiederverkäufer sind (Handel, Gastronomie), erfragen Sie bitte Ihre spezifischen Konditionen bei unserem Vertriebsleiter unter 06723 9195-0 oder per E-Mail unter dirk.wuertz@balthasar-ress.de an.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

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