Pachten Sie Ihren eigenen Rebstock in unseren Wein-Hier einen Rebstock pachten.
Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle
von uns abgegebenen Angebote und mit uns abgeschlossenen Verträge. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie
sich mit den Bedingungen einverstanden.
2. Preise
Die Preise verstehen sich pro Flasche, einschl. Glas und Verpackung, inklusive Mehrwertsteuer.
Es gelten immer die Preise der aktuellen Preisliste.
3. Lieferung, Mindestbestellwert
Bei Sendungen ab 30/1 Flaschen oder einem Auftragswert
von 180,00 EUR liefern wir innerhalb der Bundesrepublik frei Haus.
4. Ersatzlieferung
Unser Angebot ist freibleibend. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn
Ihnen unsere Auftragsbestätigung oder Rechnung vorliegt. Sollte bei Eingang Ihrer Bestellung der gewünschte
Wein ausverkauft sein, können wir gleichwertigen Ersatz liefern, sofern nichts anderes gewünscht wird.
5. Transportschäden, Haftung
Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Bestellung
in einer von uns bestimmten Versandart. Transportschäden werden ersetzt, sofern der Schaden sofort bei der
Anlieferung vom Transportunternehmer auf dem Frachtbrief bestätigt worden ist und uns dieser vorgelegt
wird. Beanstandungen der Weine und der anderen Erzeugnisse sind sofort, spätestens jedoch 8 Tage nach
Empfang der Sendung geltend zu machen. Weinkristalle sind natürliche Ausscheidungen,
die die Qualität des Weines nicht beeinträchtigen und daher keinen Grund zur Beanstandung bieten.
6. Kommissionsware
Bei einer bestehenden Kommissionsvereinbarung nehmen wir Waren nur
innerhalb einer festzulegenden Frist und in unbeschädigten Originalverpackungen zurück.
7. Zahlung
Wir bitten um Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Zahlungen sind nur
an uns oder gegen Vorlage einer Inkasso-Vollmacht zu leisten.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir machen Eigentumsvorbehalt geltend, bis unsere Forderungen aus
der gesamten Geschäftsverbindung restlos beglichen sind. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
an Dritte ist ausgeschlossen. Beim Weiterverkauf an Dritte gehen die Forderungsrechte an uns über. Die
Veräußerung darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen. Bei drohender gerichtlicher
Pfändung verpflichtet sich der Käufer sofort zu widersprechen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Eltville,
Gerichtsstand ist Eltville, wahlweise Wiesbaden.
10. Abgaben
Die Abgabe gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 WWG ist entrichtet.