Einen eigenen Rebstock pachten

Pachten Sie Ihren eigenen Rebstock in unseren Wein-
bergen im Rheingau oder
exklusiv in Keitum auf Sylt!

Hier einen Rebstock pachten.

Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

1. Geltung der Bedingungen

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle

von uns abgegebenen Angebote und mit uns abgeschlossenen Verträge. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie

sich mit den Bedingungen einverstanden.

 

 

2. Preise

Die Preise verstehen sich pro Flasche, einschl. Glas und Verpackung, inklusive Mehrwertsteuer.

Es gelten immer die Preise der aktuellen Preisliste.

 

3. Lieferung, Mindestbestellwert

Bei Sendungen ab 30/1 Flaschen oder einem Auftragswert

von 180,00 EUR liefern wir innerhalb der Bundesrepublik frei Haus.

 

4. Ersatzlieferung

Unser Angebot ist freibleibend. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn

Ihnen unsere Auftragsbestätigung oder Rechnung vorliegt. Sollte bei Eingang Ihrer Bestellung der gewünschte

Wein ausverkauft sein, können wir gleichwertigen Ersatz liefern, sofern nichts anderes gewünscht wird.

 

5. Transportschäden, Haftung

Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Bestellung

in einer von uns bestimmten Versandart. Transportschäden werden ersetzt, sofern der Schaden sofort bei der

Anlieferung vom Transportunternehmer auf dem Frachtbrief bestätigt worden ist und uns dieser vorgelegt

wird. Beanstandungen der Weine und der anderen Erzeugnisse sind sofort, spätestens jedoch 8 Tage nach

Empfang der Sendung geltend zu machen. Weinkristalle sind natürliche Ausscheidungen,

die die Qualität des Weines nicht beeinträchtigen und daher keinen Grund zur Beanstandung bieten.

 

6. Kommissionsware

Bei einer bestehenden Kommissionsvereinbarung nehmen wir Waren nur

innerhalb einer festzulegenden Frist und in unbeschädigten Originalverpackungen zurück.

 

7. Zahlung

Wir bitten um Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Zahlungen sind nur

an uns oder gegen Vorlage einer Inkasso-Vollmacht zu leisten.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Wir machen Eigentumsvorbehalt geltend, bis unsere Forderungen aus

der gesamten Geschäftsverbindung restlos beglichen sind. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung

an Dritte ist ausgeschlossen. Beim Weiterverkauf an Dritte gehen die Forderungsrechte an uns über. Die

Veräußerung darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen. Bei drohender gerichtlicher

Pfändung verpflichtet sich der Käufer sofort zu widersprechen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Eltville,

Gerichtsstand ist Eltville, wahlweise Wiesbaden.

 

10. Abgaben

Die Abgabe gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 WWG ist entrichtet.

 

Webcam

Unsere webcam sendet live Bilder des Hattenheimer Nussbrunnen und der Füllhalle.
wineBANK


Die wineBANK im Weingut von Balthasar Ress bietet dazu die beste Gelegenheit. Gute Weine gehören einem schließlich nie ganz allein. Man erfreut sich täglich an ihnen und bewahrt sie gleichzeitig für die besten Freunde oder sogar für die kommende Generation.

www.winebank.de

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23. Mai 2013
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Das Parfum. Die Geschichte eines Mörders!

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01. Mai 2013
International Wine Challenge
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Mit dem Jahrgang 2012 gilt die neue VDP-Klassifikation.

01. Mai 2013
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